Eltern- & Schülervertretung
Elternvertretung
Vorstand des Schulelternbeirats
- Vorsitzende: Frau Lützen
- Vorsitzende: Frau Sassen
- Vorsitzende: Herr Böttcher
Mitglieder des Schulelternbeirats
Jeder Klassenelternbeirat entsendet eine/n Delegierte/n zum Schulelternbeirat. Jede Klasse hat somit eine Stimme bei Beschlüssen des Schulelternbeirats.
Interesse an der Mitarbeit in einer Fachkonferenz oder in der Schulkonferenz?
Ihr müsst nicht Mitglied des Klassen- oder Schulelternbeirats sein, um in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz Mitglied zu werden.
- Unterstützt die Klassenelternbeiräte beim Zusammenwirken von Elternschaft und Schule
- Erhält regelmäßig Auskünfte und Informationen von der Schulleitung (monatliche Treffen des Vorstands mit Herrn Hokamp)
- Zustimmung erforderlich bei:
- Festlegung der täglichen Unterrichtszeit Entscheidung über der Zahl der unterrichtsfreien Samstage im Monat
- Einführung der Ganztagsschule
- Durchführung von Schulversuchen
- Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs und den Abschluss sonstiger Geschäfte
- In allen anderen Belangen beratend tätig
- Wahlen von Vertretern der Fachkonferenzen und der Schulkonferenz
Beschluss über
- didaktische und methodische Fragen eines Faches,
- die Ausgestaltung der Rahmenrichtlinien und Lehrpläne sowie die Umsetzung der Bildungsstandards sowie die Abstimmung des schulinternen Fachcurriculums,
- die Erstellung und Auswertung von Parallelarbeiten sowie die Auswertung von Vergleichs- und Abschlussarbeiten und das jeweilige Fach betreffende Evaluationen,
- die fachliche Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte,
- die Verwendung von Haushaltsmitteln für das Fach,
- die Einführung und Anschaffung neuer Lehr- und Lernmittel, insbesondere die Einführung von Schulbüchern,
- den Aufbau von Sammlungen sowie die Einrichtung von Fachräumen und Werkstätten,
- die Zusammenarbeit mit anderen Fachkonferenzen,
- sonstige Angelegenheiten, die der Fachkonferenz von den Schulaufsichtsbehörden übertragen sind.
- Grundsätze der pädagogischen Arbeit an der Schule,
- das Schulprogramm,
- Grundsätze der Anwendung von Rahmenrichtlinien und Lehrplänen, von Stundentafeln und Lehrmethoden,
- Grundätze der Einführung von Schulbüchern und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln,
- Grundsätze der Anwendung einheitlicher Maßstäbe für die Leistungsbewertung und Versetzung innerhalb der Schule sowie der Zeugniserteilung,
- Grundsätze des Förderkonzepts,
- Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- Grundsätze für den schulart-, jahrgangs-, fächer- und lernbereichsübergreifenden Unterricht ( § 5 Absatz 4 ) und die Form der Differenzierung einschließlich der Bildung gemeinsamer Lerngruppen,
- Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen ( § 34 Abs. 7 ),
- die Ausgestaltung der Eingangsphase der Grundschule ( § 41 Abs. 2 ),
- die Schulordnung einschließlich der Haus- und Pausenordnung und der Grundsätze der Aufsichtsführung sowie Grundsatzfragen der Aufrechterhaltung der Ordnung an der Schule,
- die Stellung des Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs (§ 138 Abs. 2 ),
- die Einführung der Ganztagsschule,
- die Einrichtung und den Umfang von Betreuungsangeboten ( § 6 Abs. 5 ),
- wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und deren Vertretung,
- Grundsätze der Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen ( § 3 Abs. 3 ),
- das Eingehen einer Schulpartnerschaft und den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung nach § 43 Absatz 6 Satz 2 ,
- die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit und die Zahl der Unterrichtstage in der Woche und die Daten der beweglichen Ferientage,
- die Festlegung von Merkmalen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern bei begrenzter Aufnahmemöglichkeit,
- Maßnahmen der Schule zur Schulwegsicherung, insbesondere Schulwegpläne, und den Einsatz von Schülerlotsen,
- Vorschläge bei der Namensgebung für die Schule,
- Maßnahmen zur Rationalisierung der Arbeit an der Schule sowie Empfehlungen für die Verwendung technischer Unterrichtsmitteln
- Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs und den Abschluss sonstiger Geschäfte ( § 29 Abs. 6 Satz 1 ),
- grundsätzliche Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Trägern der Jugendhilfe, den Berufsberatungsstellen, den zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 232 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. S. 2407/2435) und anderen Stellen,
- Stellungnahmen zu Vorschlägen und Beschwerden von Schülerinnen, Schülern und Eltern, soweit diese eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben,
- Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Wahrung des Gleichberechtigungsgebots,
- Folgerungen aus Ergebnissen von Evaluationen und sonstigen Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung,
- sonstige Angelegenheiten, die der Konferenz von den Schulaufsichtsbehörden übertragen sind.
- Regelmäßiger Gesprächskontakt zur Klassenlehrkraft
- Einberufen und Leiten der Elternversammlungen
- Weitergabe von Anregungen und Wünschen der Eltern der Klasse an z.B. die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung
- Vermittlung zwischen Eltern, Schule, Schulleitung, Schülervertretung
- Teilnahme an Klassenkonferenzen - mit Stimmrecht
- Teilnahme an Zeugnis- und Versetzungskonferenzen - beratend
- Teilnahme an pädagogischen Konferenzen - beratend
Schülervertretung
Moin, Wir sind die Schülersprecher der Nordseeschule.
Bei Problemen, Fragen oder Anregungen sprecht uns doch einfach an, oder schreibt eine Email.
Ein erfolgreiches Schuljahr und viel Spaß beim Lernen wünschen
Eure Schülersprecher