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Besondere Lernleistung

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aktualisiert: 16.08.2010 10:03 von Pd

Besondere Lernleistung

Es besteht die Möglichkeit ein fünftes Abiturprüfungsfach in Form einer Besonderen Lernleistung“ abzulegen. Wenn Sie diese Möglichkeiten in Erwägung ziehen, lassen Sie sich gerne im Oberstufenbüro beraten. SchülerInnen der Abiturjahrgänge 2011 und 2012 müssen sich entscheiden, ob sie die besondere Lernleistung nach der OAPVO 2007 oder nach der OAPVO 2010 einbringen wollen (vgl. hierzu "Abiturprüfung").

Zur Information folgt eine Informationsschrift des Ministerium, die aber in einem wichtigen Punkt schon veraltet ist: DIE BESONDERE LERNLEISTUNG DARF -BEGINNEND MIT DEM ABITUR 2011- NICHT MEHR ZURÜCKGEZOGEN WERDEN UND KANN SICH DAHER AUF DIE ABITURNOTE AUCH VERSCHLECHTERND AUSWIRKEN.

Informationsschrift des Ministeriums

Laut Oberstufenverordnung vom 21.12.1998 können besonders interessierte und qualifizierte Schülerinnen und Schüler, die ihre Kenntnisse in fachlicher und methodischer Hinsicht erweitern wollen, eine „besondere Lernleistung“ erbringen. Sie wird im Rahmen oder Umfang zweier aufeinander folgender Kurshalbjahre erarbeitet, verlangt ein hohes Maß an Eigenständigkeit in der Gestaltung des Lern- und Arbeitsprozesses und schult damit in besonderer Weise im Studium und in der beruflichen Ausbildung erforderliche Fähigkeiten.

„Besondere Lernleistungen“ können sein: eine Jahres- oder Seminararbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes oder Praktikums oder ein umfassender Beitrag zu einem von den Ländern geförderten Wettbewerb in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können.

Eine „besondere Lernleistung“ ist schriftlich zu dokumentieren. Die schriftliche Dokumentation muss auch bei produktbezogenen Arbeiten (etwa im bildnerischen oder musischen Bereich) einen Reflexionsteil enthalten.

Die Ergebnisse ihrer bzw. seiner „besonderen Lernleistung“ stellt die Schülerin oder der Schüler in einem ca. dreißigminütigen Kolloquium vor einem Bewertungsausschuss dar.

Die Erbringung der „besonderen Lernleistung“ ist auf ein Jahr begrenzt.

Die Abgabetermine werden jährlich zusammen mit den Terminen für die schriftliche Abiturprüfung bekanntgegeben.

Das Kolloquium vor dem Bewertungsausschuss findet in der Regel zwei bis fünf Wochen nach Abgabe der schriftlichen Dokumentation statt, spätestens aber bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung.

Wie unterscheidet sich die „besondere Lernleistung“ von der herkömmlichen Facharbeit und vom Praktikumsbericht?

Die „besondere Lernleistung“ unterscheidet sich von der bisherigen Facharbeit und noch mehr vom Praktikumsbericht deutlich im Anforderungsniveau, in der Komplexität der Aufgabenstellung und im Umfang, der ca. 20 bis 30 Seiten in Standardschrift umfassen sollte. Dabei ist der Anhang (Dokumentation, Materialien, Quellenangaben, Literaturverzeichnis etc.) in der Seitenzahlangabe nicht enthalten. Die veranschlagte Bearbeitungszeit von zwei Kurshalbjahren muss in der Themenstellung zum Ausdruck kommen. Dieser Zeitrahmen gilt grundsätzlich auch für die gegebenenfalls erweiterte Schülerwettbewerbsleistung oder/und die Bearbeitung eines in einem Praktikum verfolgten Themas.

Welche Themenstellung kommt für eine „besondere Lernleistung“ in Frage?

Die Problemstellung der „besonderen Lernleistung“ kann gerichtet sein auf Themenfelder wie sprachliches Handeln und Kommunikation - auch im fremdsprachlichen Bereich -, naturwissenschaftlich-forschendes Lernen, musisch- künstlerische Analyse und Gestaltung oder demokratisch-soziales Handeln. Eine „besondere Lernleistung“ kann auch in einer Fremdsprache erstellt werden.

Die Themenstellung braucht sich nicht aus der Thematik eines Kurshalbjahres abzuleiten, muss aber einem schulischen Referenzfach zuzuordnen sein, um die Bewertbarkeit als schulische Leistung zu gewährleisten. Erwächst das Thema der „besonderen Lernleistung“ aus zwei Halbjahreskursen, z.B. Projektkursen, kann die Kurslehrerin bzw. der Kurslehrer Hinweise auf mögliche Ausweitungen des Kursthemas geben, im Prinzip soll die zu bearbeitende Fragestellung aber von der Schülerin oder dem Schüler eigenständig formuliert werden. Gruppenarbeiten sind nicht zulässig, die individuelle „besondere Lernleistung“ kann aber aus der gemeinsamen Beschäftigung mehrerer Schülerinnen und Schüler mit einem Problem oder Projekt erwachsen.

Bei Schülerwettbewerben ergibt sich die Themenfindung in der Regel aus der Ausschreibung.

Wer betreut die „besondere Lernleistung“?

Die Schule muss sich bei der „besonderen Lernleistung“ auf eine Form der Betreuung einstellen, die eher durch Dialog und Rat als durch Vorgabe und Arbeitsauftrag gekennzeichnet ist. Die Schülerin oder der Schüler stimmt die Themenstellung und Erarbeitung der „besonderen Lernleistung“ mit der betreuenden Lehrkraft ab. Eine Beratung durch außerschulische Institutionen, z.B. Hochschulen, Forschungsinstitute, Unternehmen etc. ist ausdrücklich erwünscht, die betreuende Lehrkraft ist aber darüber ebenso zu informieren wie über den Fortgang der Arbeit. Eine Rückbindung von Arbeitsergebnissen an den Fachunterricht ist nicht erforderlich.

Wie kann die Planung der „ besonderen Lernleistung“ aussehen?

Themenfindung und -bestätigung: Vorläufige Benennung des Themas Anfertigen einer ersten Grobkonzeption mit inhaltlichen Schwerpunkten Erarbeiten einer vorläufigen Gliederung Suchen von geeigneten Betreuern (z.B. Institute, Museen, Unternehmen, Lehrkraft)

Erstellung der Dokumentation: Orientierung an wissenschaftlicher Begrifflichkeit und Methodik Themenfestlegung und -reflexion Zeitplanung Materialsuche und -auswertung Stoffverarbeitung und Rohmanuskript Gliederung Zitate und Anmerkungen Äußere Form der Arbeit formale Kennzeichen wissenschaftlicher Arbeiten Reinschrift Literaturverzeichnis

Vorbereitung des Kolloquiums: Planen eines Referats Erstellen eines Thesenpapiers Bereitstellen des Materials Planen der Präsentationsformen/Medien Vorbereiten möglicher Verläufe des Kolloquiums

Wie muss die Dokumentation der „besonderen Lernleistung“ angelegt sein?

Anlage und Aufbau des schriftlichen Teils der "besonderen Lernleistung" werden sich in der Regel nach folgender Gliederung richten, wobei fachspezifische Verfahren und Methoden auch ein anderes Schema nahelegen können:

Einleitung: Inhaltsübersicht, Abgrenzung des Themas und Reflexion der Problemstellung, Nennung und Begründung der gewählten Arbeitsmethoden.

Ausführung: Stand des Problems aufgrund der verwendeten Fachinformationen, straffe Beschreibung der eigenen Untersuchung, Benennung der Ergebnisse, Aussagen zur Leistungsfähigkeit der gewählten Untersuchungsmethode.

Schluss: Zusammenfassung und ggf. kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen, Benennung offen gebliebener Fragen und Widersprüche, abschließende Überlegungen über das eigene Vorgehen.

Materialien

Welche formalen Vorschriften sind bei der Erstellung der Dokumentation zu beachten?

Bei der Dokumentation einer "besonderen Lernleistung" müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt werden:

Benutzung von DIN A 4-Blättern, einseitig 1,5-zeilig in Standardschrift Größe 12 beschrieben

Deckblatt mit Namensangabe, Thema der "besonderen Lernleistung" und Angabe des schulischen Referenzfaches/der schulischen Referenzfächer

erste Seite mit Angaben über Schule, Schuljahr, Kurs(e), ggf. Fach, Name der Schülerin/des Schülers, Thema, betreuende Lehrkraft, Termin der endgültigen Festlegung des Themas, Abgabetermin der Dokumentation, Bewertung der Dokumentation (in Punkten), Unterschrift der Schülerin/des Schülers, Unterschrift der Fachkraft

Inhaltsverzeichnis (Einzelkapitel mit Gliederungsziffern und Seitenzahlangabe)

Literaturverzeichnis

förmliche Schülererklärung am Ende der Dokumentation, dass die „besondere Lernleistung“ selbständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln erbracht wurde

gegebenenfalls Einverständniserklärung auf gesondertem Blatt, dass die Dokumentation der „besonderen Lernleistung“ der schulinternen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.

Weist die Dokumentation deutliche formale Mängel auf, kann sie nicht gewertet werden.

Wie kann die „besondere Lernleistung“ eingebracht werden?

Alternativ zu der Einbringung der vier Prüfungsfächer in die Abiturprüfung können wahlweise die vier Prüfungsfächer und zusätzlich eine „besondere Lernleistung“ eingebracht werden. In diesem Fall ändert sich der Bewertungsschlüssel: Bei Einbringung einer „besonderen Lernleistung“ sind in den vier Abiturprüfungsfächern jeweils maximal 60 Punkte statt sonst 75 Punkte erreichbar. In der „besonderen Lernleistung“ können maximal 15 Punkte erreicht werden, die in vierfacher Wertung ins Ergebnis der Abiturprüfung eingebracht werden können und somit ein Fünftel der Gesamtpunktzahl ausmachen.

Voraussetzung für die Einbringung der „besonderen Lernleistung“ ins Abitur ist, dass sie oder wesentliche Bestandteile von ihr noch nicht anderweitig im Rahmen der Schule, z.B. in Projektkursen, angerechnet wurden. Ob dies der Fall ist, entscheidet die betreuende Fachlehrkraft nach Vorlage der schriftlichen Dokumentation. Die endgültige Entscheidung trifft die Abiturprüfungskommission. Die Note der „besonderen Lernleistung“ geht in die Bewertung der Abiturprüfung ein, sofern sie deren Ergebnis verbessert.

Wie wird die „besondere Lernleistung“ bewertet?

Für die Bewertung der "besonderen Lernleistung" wird analog zu den Fachausschüssen der mündlichen Abiturprüfung ein Bewertungsausschuss (vgl. APVO § 9) gebildet. Ihm gehört außer der oder dem Vorsitzenden der Abiturprüfungskommission und der Lehrkraft, die die Erbringung der „besonderen Lernleistung“ begleitet hat, eine weitere Fachlehrkraft als Zweitgutachterin oder Zweitgutachter an. Die Bestimmungen des § 6 APVO gelten sinngemäß.

Die Note für die schriftliche Dokumentation und gegebenenfalls für das Produkt der „besonderen Lernleistung“ wird von dem Bewertungsausschuss festgelegt und dem Prüfling spätestens eine Woche vor dem Kolloquium mitgeteilt. Ein Rücktritt vom Kolloquium ist zu diesem Zeitpunkt möglich.

Lautet die Note für die schriftliche Dokumentation "mangelhaft" oder „ungenügend“, wird ein Kolloquium nicht durchgeführt, und die „besondere Lernleistung“ kann nicht eingebracht werden.

Im Kolloquium präsentiert die Schülerin oder der Schüler die Arbeit und ihr zugrunde liegende Reflexionsprozesse, damit sowohl das Maß an eigenständiger Aneignung von Kenntnissen, Methoden und Fertigkeiten als auch deren eigenständige Anwendung erkennbar und bewertbar werden.

Eigenständig zu bewertende Teile sind:

Planung und Durchführung der "besonderen Lernleistung",

Präsentation im Kolloquium.

Gelangt die Bewertungskommission zu der Überzeugung, dass die „besondere Lernleistung“ nicht selbständig angefertigt wurde, so wird diese insgesamt nicht gewertet. Die Bewertung der „besonderen Lernleistung“ ergibt sich aus der schriftlichen Dokumentation und gegebenenfalls dem Produkt und der Präsentation im Kolloquium. Die Teilnoten werden protokolliert.

Teilnoten und die Gesamtnote werden der Schülerin oder dem Schüler unmittelbar nach der Beratung des Bewertungsausschusses im Anschluss an das Kolloquium mitgeteilt.

Bei der Bewertung einer aus zwei Projektkursen hervorgegangenen „besonderen Lernleistung“ werden sinngemäß die Kriterien der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) mit Blick auf die Anforderungsbereiche „Wissen“, „Anwenden“ und „Beurteilen“ inhaltlich wie methodisch zugrunde gelegt.

Eine von einer Jury im Rahmen eines Schülerwettbewerbs bereits bewertete Leistung muss der Bewertungsausschuss gleichwohl unter Berücksichtigung der Dokumentation und gegebenenfalls ihrer Erweiterung und Vertiefung und unter Berücksichtigung des Kolloquiums erneut bewerten. Die Einbringung von Wettbewerbsbeiträgen als Grundlage einer "besonderen Lernleistung" ist in einer besonderen Anlage geregelt.

Das Bewertungsverfahren ist den Schülerinnen und Schülern vor Beginn ihrer Arbeit transparent zu machen. Bewertungsgrundlage für die schriftliche Dokumentation ist der Nachweis der Beherrschung wissenschaftspropädeutischer Methoden.

Dazu gehören:

Qualität und Umfang der Recherchen und der Argumente

Konzentration auf das Wesentliche

Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung

Benennen der Gültigkeitsbedingungen der Ergebnisse

Reflexion der Methoden und Lösungen

insbesondere bei mehreren möglichen Varianten

Originalität, Kreativität, Selbstständigkeit und Problemorientierung

exakte Dokumentation des Arbeitsprozesses

Nachweis der Arbeitskontakte und Kooperationspartner.

Bewertungsgrundlage des Kolloquiums sind:

Umfang des Wissens und Könnens

Argumentationssicherheit

Konzentration, Logik, Verständlichkeit der Ausführungen

Reaktionsfähigkeit, Engagement, Rhetorik

Sicherheit und Anschaulichkeit der Präsentation.

Quelle:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (Hg.) Erläuterungen zur „besonderen Lernleistung“ gemäß Oberstufenverordnung vom 21.12.1998 und Abiturprüfungsverordnung vom 14.12.1999 April 2000

Aktuelle Termine hier.

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