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Informationsbroschüre

5.2.3. Beurlaubungen - Gemeinschaftsschulteil

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aktualisiert: 14.02.2024 18:24 von Sh
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Es gibt wichtige Ereignisse im Leben (Hochzeiten, Trauerfälle usw.), die manchmal wichtiger sein können als die Teilnahme am Unterricht. In wirklich dringenden und wichtigen Fällen können Sie daher eine Beurlaubung vom Unterricht für Ihr Kind beantragen. Das erforderliche Formular finden Sie hier (download). Bis zu zwei Tage kann dabei die Klassenlehrkraft entschuldigen, Anträge, die darüber hinausgehen, müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin und beachten Sie, dass Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sowie unmittelbar vor oder nach Feiertagen nicht gewährt werden dürfen.


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Aktuelle Termine hier.

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