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Tipps für Eltern
aktualisiert: 27.08.2013 22:51 von ShLiebe Eltern,
bei Ihrem Kind liegt eine (anerkannte) Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) vor.
Bitte tragen Sie deswegen Sorge dafür, dass Ihrem Kind Fördermaßnahmen (LRS-Kurse der Schule, über die VHS oder privat) zuteil werden, ggf. kann auch unter Ihrer Anleitung mit einem Förderprogramm (über PC oder Buch) gearbeitet werden. Wichtig ist eine professionelle, gezielte Anleitung. Tägliches Üben ist für eine Verbesserung der Lese-Rechtschreibleistung unerlässlich (4 – 5 Mal pro Woche, jeweils 15 - 20 Minuten gezielt trainieren). Möglicherweise hat Ihr Kind auch bereits einen entsprechenden Lernplan erhalten.
Eine gezielte Förderung berücksichtigt die persönlichen Schwächen. Regelmäßige Diktate oder Abschreibübungen helfen nicht, sie vergrößern eher die Unlust.
Sofern Ihr Kind einen LRS-Kurs besucht, ist für eine möglichst effektive Förderung unbedingt darauf zu achten, dass es
- zu jeder Unterrichtseinheit seine Materialien (Schnellhefter, Karteikärtchen) mitbringt,
- die erteilten Hausaufgaben anfertigt (meist ca. 5 kleine HA pro Woche).
Bitte ermahnen Sie Ihr Kind auch zu Hause
- sauber und deutlich (nicht zu klein, nicht zu groß und auf weißem Papier) zu schreiben (wer nicht deutlich schreibt, ist meist unsicher, macht sich nicht klar, wie ein Wort geschrieben wird, deutliche Schrift hilft somit der Fehlervermeidung)
- möglichst richtig zu schreiben, und zwar in allen Fächern (nicht nur in Deutsch)
- in Zweifelsfällen ein Wörterbuch (Duden) zu benutzen
- deutlich zu sprechen (vor allem Wortendungen: ein – einem – einen, dem – den usw.)
Grundsätzlich gilt:
Lesen lernt man nur durch Lesen!
Bei anerkannter LRS sind Ihrem Kind in allen Fächern, die mit Lesen und Schreiben zu tun haben, Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleichs zu gewähren. Anhand der unten angegebenen Internet-Adresse können Sie sich über den Erlass und alle im Zusammenhang damit stehenden Fragen informieren.
Testunterlagen dürfen eingesehen werden. Bei weiteren Fragen (z.B. auch für die Besprechung der Fehlerschwerpunkte) wenden Sie sich bitte an die LRS-Fachkräfte der Schule.