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NORDSEESCHULE ** EUROPASCHULE **
GYMNASIUM MIT GEMEINSCHAFTSSCHULTEIL DES SCHULVERBANDES EIDERSTEDT
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Schulordnung der Nordseeschule - Gymnasium

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aktualisiert: 10.01.2023 14:01 von Sh

Für ein freundliches und funktionierendes Miteinander ist es nötig, dass sich alle rücksichtsvoll und respektvoll verhalten. Daher ist es unerlässlich, dass wir uns an gewisse Regeln halten.

  1. Grundsätze:
    1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
    2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
    3. Alle müssen die Rechte der Anderen respektieren.
    4. Die Anweisungen des Schulpersonals sind zu befolgen.
    5. Jeder hat das Recht auf seine Privatsphäre, daher sind Bild- und Tonaufnahmen grundsätzlich nicht erlaubt.
  2. Allgemeines Verhalten:
    1. Nach Betreten des Schulgebäudes gehen die Schülerinnen und Schüler in ihre Klasse. Jede(r) muss rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn in/vor der Klasse sein oder vor dem Fachraum warten.
    2. Vor dem Betreten des Schulgeländes sind technische Geräte wie z. B. Smartphones etc. stumm zu schalten und in Taschen zu verstauen. Der Gebrauch auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft gestattet.
    3. Das Spucken ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
    4. Alle sorgen für Sauberkeit in der Schule und auf dem Schulgelände. Müll ist in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.
    5. Die Benutzung von Skateboards, Rollern etc. ist im Schulgebäude, auf dem Sportplatz und auf dem Schulhof untersagt.
    6. Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und illegaler Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände sowie auf dem Weg zur Sporthalle verboten.
    7. Gefährliche Gegenstände (Waffen, Feuerwerkskörper u. ä.) dürfen nicht mitgebracht werden.
    8. Das Werfen von Schneebällen, Steinen u.ä. muss grundsätzlich unterbleiben.
    9. Es dürfen nur die von der Schule bereitgestellten Spielgeräte benutzt werden sowie mitgebrachte Bälle außerhalb des Schulgebäudes.
    10. Vor dem Schulschluss darf das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Fachlehrkraft und bei Krankheitsfällen zusätzlicher Abmeldung im Sekretariat verlassen werden.
    11. Mit Schuleigentum ist grundsätzlich sorgfältig umzugehen. Verursachte Schäden werden unmittelbar einer Lehrkraft oder im Sekretariat gemeldet.
    12. Toiletten sind keine allgemeinen Aufenthaltsräume.
    13. Die Schülerinnen und Schüler räumen nach der letzten Stunde ihren Raum auf, schließen die Fenster, bringen den Müll in den Mülleimer und stellen die Stühle hoch.
  3. Pausenordnung Gymnasialschulteil:
    1. Die Lehrkraft schließt die Stunde.
    2. In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof und dem Sportplatz auf. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 halten sich außerhalb des Gebäudes auf. Ein Einkauf in der Cafeteria ist möglich. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7-10 dürfen sich auch in der Cafeteria oder in der Eingangshalle aufhalten. Oberstufenschülerinnen und –schüler dürfen in ihren Klassenräumen bleiben. Während der Regenpause dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auch in den unteren Fluren (außer im Fachraumtrakt) aufhalten.
    3. Die 5-Minuten-Pausen dienen lediglich dem Raumwechsel und dem Toilettengang; sonst bleiben die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum.
  4. Verschiedenes:
    1. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
    2. In freien Randstunden halten sich die Schülerinnen und Schüler nicht im Klassenraum auf, sondern in der Cafeteria oder in der Eingangshalle. Ausnahmen werden gesondert geregelt.
    3. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände in Freistunden und Pausen verlassen. In Freistunden dürfen sie sich zudem im „JOS“ aufhalten.
    4. Elektronische Endgeräte (Handys, Notebooks, I-Pads usw.) dürfen im Oberstufentrakt von den Oberstufenschülerinnen und -schülern benutzt werden. Alle anderen Schülerinnen und Schüler dürfen als elektronische Endgeräte nur Handys und diese auch nur in der Cafeteria benutzen. Die Nutzung elektronischer Endgeräte während des Unterrichts regeln die Vereinbarungen zur Nutzung elektronischer Endgeräte gesondert.

Aktuelle Termine hier.

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