Neues zu Corona
Quarantäne-Fälleaktualisiert: 30.10.2020 18:17 von Sh
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
aktuell habe ich leider noch nicht die Informationslage, die ich mir aus Kiel wünschen würde, um Sie umfassend über die in der kommenden Woche anstehenden Änderungen zu informieren. Ich kann Ihnen allerdings ein paar Dinge mitteilen, die ganz sicher kommen werden:
- Sicher ist, dass die Verpflichtung zum Tragen einer MNB verlängert werden wird. Sicher scheint auch, dass hier die Regeln zum Tragen eher weiter verschärft / geschärft werden, d.h. ´Maskenpausen` im laufenden Unterricht werden nicht mehr möglich sein.
- Sicher ist, dass die Regeln im Sportunterricht noch einmal präzisiert werden. Der Unterricht wird weiterhin ohne MNB erfolgen. Er wird nur draußen stattfinden, wenn das Wetter es wirklich zulässt. Der Unterricht in der Halle wird sich schwerpunktmäßig auf Fitness am Platz, Rückschlagspiele (Volleyball und Badminton) und Turnen beschränken müssen. Die Sportlehrkräfte sollen auf Abstände achten!
Um Gerüchten vorzubeugen und Transparenz zu vermitteln, möchte ich auch mitteilen, dass wir inzwischen auch zwei positiv getestete Schüler an der Nordseeschule haben, wobei nur in einem Fall der Schüler auch in der Schule gewesen ist. Die betroffene Klasse am Gemeinschaftsschulteil muss in Quarantäne. Um möglichst vielen Nachfragen vorzubeugen, möchte ich das Vorgehen des Gesundheitsamtes im Falle eines positiven Tests erklären:
- Wer gilt als Kontaktperson 1. Grades und muss in Quarantäne? Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte und weiteren Mitarbeiter, die an den beiden Tagen vor dem positiven Test direkten Kontakt im Gebäude (z.B. gemeinsamer Unterricht) hatten. Schülerinnen und Schüler, die drei oder mehr Tage vorher Kontakt hatten, gelten vorerst nicht als Kontaktpersonen! Schülerinnen und Schüler, die nur in den Pausen kurzen Kontakt hatten, gelten ebenfalls nicht als Kontaktpersonen ersten Grades! Alle Kontaktpersonen des 1. Grades werden vom Gesundheitsamt darüber informiert – die Schule übermittelt die Kontaktdaten an das Gesundheitsamt! Wenn Sie also keinen Anruf vom Gesundheitsamt erhalten, dann gelten Sie oder Ihr Kind nicht als Kontaktperson 1. Grades.
- Wer gilt als Kontaktperson 2. Grades und muss NICHT in Quarantäne? Alle Personen, die keinen direkten Kontakt mit dem positiv Getesten hatten, sondern nur direkten Kontakt mit Kontaktpersonen des 1. Grades hatten, gelten als Kontaktperson 2. Grades. Diese Personen müssen nicht in Quarantäne.
Weil voraussichtlich auch einige Lehrkräfte für 14 Tage in Quarantäne müssen, wird es in den kommenden Tagen eventuell dazu kommen, dass tageweise einzelne Klassen nicht in der Schule im Präsenzunterricht beschult werden können. Sobald ich weitere Informationen habe, gebe ich diese weiter, achten Sie daher aber bitte besonders auf den Vertretungsplan!
Es grüßt
Nils-Ole Hokamp