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NORDSEESCHULE ** EUROPASCHULE **
GYMNASIUM MIT GEMEINSCHAFTSSCHULTEIL DES SCHULVERBANDES EIDERSTEDT
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Schulordnung der Nordseeschule - Gemeinschaftsschulteil

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aktualisiert: 10.01.2023 13:52 von Sh

Für ein freundliches und funktionierendes Miteinander ist es nötig, dass sich alle rücksichtsvoll und respektvoll verhalten. Daher ist es unerlässlich, dass wir uns an gewisse Regeln halten.

  1. Grundsätze:
    1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
    2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
    3. Alle müssen die Rechte der Anderen respektieren.
    4. Die Anweisungen des Schulpersonals sind zu befolgen.
    5. Jeder hat das Recht auf seine Privatsphäre, daher sind Bild- und Tonaufnahmen grundsätzlich nicht erlaubt.
  2. Allgemeines Verhalten:
    1. Nach Betreten des Schulgebäudes gehen die Schülerinnen und Schüler in ihre Klasse. Jede(r) muss rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn in/vor der Klasse sein oder vor dem Fachraum warten.
    2. Vor dem Betreten des Schulgeländes sind technische Geräte wie z. B. Smartphones etc. stumm zu schalten und in Taschen zu verstauen. Der Gebrauch auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft gestattet.
    3. Das Spucken ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
    4. Alle sorgen für Sauberkeit in der Schule und auf dem Schulgelände. Müll ist in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.
    5. Die Benutzung von Skateboards, Rollern etc. ist im Schulgebäude und auf dem Schulhof untersagt.
    6. Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und illegaler Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände sowie auf dem Weg zur Sporthalle verboten.
    7. Gefährliche Gegenstände (Waffen, Feuerwerkskörper u. ä.) dürfen nicht mitgebracht werden.
    8. Das Werfen von Schneebällen, Steinen u. Ä. muss grundsätzlich unterbleiben.
    9. Es dürfen nur die von der Schule bereitgestellten Spielgeräte benutzt werden.
    10. Vor dem Schulschluss darf das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Fachlehrkraft und bei Krankheitsfällen zusätzlicher Abmeldung im Sekretariat verlassen werden.
    11. Mit Schuleigentum ist grundsätzlich sorgfältig umzugehen. Verursachte Schäden werden unmittelbar einer Lehrkraft oder im Sekretariat gemeldet.
    12. Toiletten sind keine allgemeinen Aufenthaltsräume.
    13. Die Schülerinnen und Schüler räumen nach der letzten Stunde ihren Raum auf, schließen die Fenster, bringen den Müll in den Mülleimer und stellen die Stühle hoch.
  3. Pausenordnung Gemeinschaftsschulteil:
    1. Die Lehrkraft schließt die Stunde.
    2. In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof oder in der kleinen Aufenthaltshalle auf. Das Nutzen der Halle und des Sportplatzes sind nur in Begleitung einer Aufsichtskraft möglich.
    3. Innerhalb der Doppelstundenblöcke (1./2., 3./4., 5./6. Stunde) findet nur ein Lehrkräfte- bzw. Raumwechsel statt. Die Schülerinnen und Schüler bleiben in den Klassen oder suchen den Fachraum auf.
    4. Schulsachen für den Unterricht in andern Räumen müssen in die Pause mitgenommen werden, da Klassen und Fachräume abgeschlossen werden.
    5. Pausenbrote und Getränke müssen in die Pause mitgenommen werden, da die Klassen und Fachräume abgeschlossen werden.
  4. Verschiedenes:
    1. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
    2. In freien Randstunden halten sich die Schülerinnen und Schüler nicht im Klassenraum auf, sondern auf dem Schulhof oder in der Eingangshalle. Ausnahmen werden gesondert geregelt. Das Schulgelände darf nicht mehr verlassen werden.

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