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Elternvertretung
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Aufgaben der Schulkonferenz
aktualisiert: 30.05.2019 13:57 von La- Grundsätze der pädagogischen Arbeit an der Schule,
- das Schulprogramm,
- Grundsätze der Anwendung von Rahmenrichtlinien und Lehrplänen, von Stundentafeln und Lehrmethoden,
- Grundätze der Einführung von Schulbüchern und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln,
- Grundsätze der Anwendung einheitlicher Maßstäbe für die Leistungsbewertung und Versetzung innerhalb der Schule sowie der Zeugniserteilung,
- Grundsätze des Förderkonzepts,
- Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- Grundsätze für den schulart-, jahrgangs-, fächer- und lernbereichsübergreifenden Unterricht ( § 5 Absatz 4 ) und die Form der Differenzierung einschließlich der Bildung gemeinsamer Lerngruppen,
- Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen ( § 34 Abs. 7 ),
- die Ausgestaltung der Eingangsphase der Grundschule ( § 41 Abs. 2 ),
- die Schulordnung einschließlich der Haus- und Pausenordnung und der Grundsätze der Aufsichtsführung sowie Grundsatzfragen der Aufrechterhaltung der Ordnung an der Schule,
- die Stellung des Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs (§ 138 Abs. 2 ),
- die Einführung der Ganztagsschule,
- die Einrichtung und den Umfang von Betreuungsangeboten ( § 6 Abs. 5 ),
- wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und deren Vertretung,
- Grundsätze der Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen ( § 3 Abs. 3 ),
- das Eingehen einer Schulpartnerschaft und den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung nach § 43 Absatz 6 Satz 2 ,
- die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit und die Zahl der Unterrichtstage in der Woche und die Daten der beweglichen Ferientage,
- die Festlegung von Merkmalen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern bei begrenzter Aufnahmemöglichkeit,
- Maßnahmen der Schule zur Schulwegsicherung, insbesondere Schulwegpläne, und den Einsatz von Schülerlotsen,
- Vorschläge bei der Namensgebung für die Schule,
- Maßnahmen zur Rationalisierung der Arbeit an der Schule sowie Empfehlungen für die Verwendung technischer Unterrichtsmitteln
- Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs und den Abschluss sonstiger Geschäfte ( § 29 Abs. 6 Satz 1 ),
- grundsätzliche Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Trägern der Jugendhilfe, den Berufsberatungsstellen, den zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 232 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. S. 2407/2435) und anderen Stellen,
- Stellungnahmen zu Vorschlägen und Beschwerden von Schülerinnen, Schülern und Eltern, soweit diese eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben,
- Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Wahrung des Gleichberechtigungsgebots,
- Folgerungen aus Ergebnissen von Evaluationen und sonstigen Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung,
- sonstige Angelegenheiten, die der Konferenz von den Schulaufsichtsbehörden übertragen sind.