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Abiturprüfung
aktualisiert: 16.06.2020 07:46 von PdNeuregelung der Abiturprüfung für die Abiturjahrgänge 2011 und 2012
In Schleswig-Holstein ist im Sommer eine modifizierte OAPVO in Kraft getreten, die für den Abiturjahrgang 2013 verbindlich gilt. Nach dieser neuen Regelung dürfen aber die SchülerInnen der Abiturjahrgänge 2011 und 2012 selber wählen, ob Sie die Abiturprüfung nach der alten oder nach der neuen OAPVO ablegen wollen. Dabei muss die Entscheidung en-bloc getroffen werden, d.h. man muss sämtliche Regelungen entweder der rechten oder der linken Spalte befolgen. Man darf also nicht bei einzelnen Bestimmungen, die OAPVO nach Belieben wechseln.
Neue OAPVO (ab dem Abiturjahrgang 2013 verpflichtend) |
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Wahlweise vier oder fünf Prüfungsfächer |
Bei Wahl von fünf Abiturprüfungsfächern vierfache Wertung, bei vier Fächern fünffache Wertung |
P1, P2, P3 = Profil- und Kernfächer |
P4 = mündliche Prüfung oder Präsentationsprüfung |
P5 (falls überhaupt fünf Prüffächer gewählt werden) = Besondere Lernleistung oder zusätzliche mündliche Prüfung |
Die Besondere Lernleistung wird einem Aufgabenfeld zugeordnet und deckt dieses ab. Weitere Prüffächer können frei gewählt werden |
Prüfzeit bei Präsentationsprüfung: 10 Minuten Vortrag, 20 Minuten Gespräch |
36 Grundkurse sind einzubringen, die Einbringpflicht wird leicht reduziert: 4 x Nawi (ohne Informatik), 2 x Erdkunde/WiPo, 1x ästhetisches Fach. Die 36 Einzelnoten werden dann auf 40 Kurse hochgerechnet (Summe /9 *10) |
In der Zusammenschau ergibt sich für viele SchülerInnen ein Vorteil, wenn die neue Regelung gewählt wird. Insbesondere der Wegfall der Aufgabenfeldklausel kann sich für Schwächere zum Vorteil auswirken. Auch kann innerhalb der neuen Regelung ja immer noch zwischen vier und fünf Prüfungsfächern gewählt werden.
Nachteilig an der neuen Variante ist aber, dass keine vierte Klausur als P5-Fach geschrieben werden kann, was Schüler benachteiligt, die in dieser Prüfform ihre Stärke sehen. Außerdem können u.U. bei den einzubringenden Grundkursen, die frei gewählt werden können, einige überdurchschnittliche, aber nicht einbringungspflichtige Halbjahresnoten nicht mehr mitgezählt werden.
Im Bereich downloads finden Sie unter Die OAPVO an der NOS konkrete Beispiele